"Nur wenigen Politikern scheint bekannt zu sein, dass das Grundgesetz in Art. 5 Abs. III nicht nur eine Garantie der Kunstfreiheit enthält, sondern dem Staat auch geboten wird, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern."
Zeitkritische Darstellung einer in Lumpen gehüllten verzweifelten Mutter mit Kind in der Stahlzone, der vergeblich Trost und Nahrung bei der durch Hunger und Not gekennzeichneten Mutter sucht.