"Nur wenigen Politikern scheint bekannt zu sein, dass das Grundgesetz in Art. 5 Abs. III nicht nur eine Garantie der Kunstfreiheit enthält, sondern dem Staat auch geboten wird, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern."
Adolf Erning, 1988
Höhe 5 m
Stahl
Die Arbeit lehrt, dass Materialteile fürs sich alleine “Schrott” sind, in der Zusammensetzung zum Kunstwerk werden und die Augen öffnen für eine bisher unbekannte Sicht und Erfahrung, der man sich gar nicht bewußt war. Die Skulptur fordert mit ihrer erstaunlichen Konstruktion und dem Gefüge von zum Teil erotische Kräften zur Diskussion auf, der sich der Betrachter stellen sollte.