"Nur wenigen Politikern scheint bekannt zu sein, dass das Grundgesetz in Art. 5 Abs. III nicht nur eine Garantie der Kunstfreiheit enthält, sondern dem Staat auch geboten wird, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern."
Adolf Erning, 1994 Höhe 5,50 mtr. Material: Stahl, Rost